Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Irina Ort - Reiseservice (nachfolgend Reiseservice Kaliningrad genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung auhändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt oder die Reise antritt.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 10 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis überweisen Sie bitte 30 Tage vor Reisebeginn unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder 7.3 genannten Gründen gekündigt werden kann. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post bzw. per Email zugestellt.

Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort fällig.

Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff. 5.3 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus Leistungsbeschreibungen auf unserer Internetseite (www.reiseservice-kaliningrad.de) und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf unserer Internetseite enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Reiseservice Kaliningrad behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Reiseservice Kaliningrad nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Reiseservice Kaliningrad ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Reiseservice Kaliningrad behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw., pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung
4.5 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Reiseservice Kaliningrad den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzten. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Reiseservice Kaliningrad in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung Reiseservice Kaliningrad über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Reiseservice Kaliningrad. Ein Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären.
5.2 Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu Berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederungen nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen, § 651 Abs. 3 i) BGB; dem Reisenden ist der Beweis des Gegenteils gestattet. (Visakosten werden nicht erstattet!).

I. Pauschalreisen (Vermittlung - mind. zwei Reiseleistungen z. B. Flug u. Hotel)

Die Stornierungskosten für Pauschalreisen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Wenn nicht anders bestätigt:
bis 42 Tage vor Reiseantritt 10%
vom 41. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
vom 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 80 %
Vom Tag des Reiseantritt oder bei Nichterscheinen entstehen 100 % des Reisepreises.
Mindest jedoch 120,- EUR; pro Person!

II. Gruppenreisen (Vermittlung - z. B. geführte Fahrrad-, Bus-, u. Rundreisen)
Die Stornierungskosten für Gruppenreisen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Wenn nicht anders bestätigt:
bis 42 Tage vor Reiseantritt 30%
vom 41. bis 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 30. bis 01. Tag vor Reiseantritt 80 %
Vom Tag des Reiseantritt oder bei Nichterscheinen entstehen 100 % des Reisepreises.
Mindest jedoch 50,- EUR; pro Person!

III. Nur Flug (Vermittlung)
Die Stornierungskosten für nur Flüge richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Luftfrachtführers. Wenn nicht anders bestätigt: Vor Flugscheinausstellung erhebt Reiseservice Kaliningrad pauschal ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,- EUR pro Person. Nach Flugscheinausstellung wird bei der Stornierung und Umbuchung je nach Fluggesellschaft 30 bis 100 % des Flugpreises erhoben. Den genauen Stornierungssatz teilen wir Ihnen bei Buchung mit.

IV. Nur Hotel (Vermittlung)
Bei Rücktritt von der Buchung erhebt Reiseservice Kaliningrad in jedem Fall 25,- EUR pro Person; vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 10 %, mindestens jedoch 50,- EUR; vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 %, mindestens jedoch 100,- EUR; ab 7. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 % vom Übernachtungspreis; am Reiseantrittstag oder bei Nichterscheinen 100 % des Übernachtungspreises. Diese Stornierungssätze beziehen sich auf den Gesamtreisepreis.

V. Nur Bahn (Vermittlung)
bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
VI. Andere Reisearten
Die in den Ziffern I. bis V. nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt.

5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann Reiseservice Kaliningrad bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
I. bei allen Reisearten mit Ausnahme der unter II. genannten, bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 50,- EUR pro Person
II. bei Gruppenreisen bis zu 95. Tag vor Reiseantritt 100,- EUR pro Person
5.5 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Zif. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Reiseservice Kaliningrad kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich Reisende dem Reiseservice Kaliningrad gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.7 Im Falle eines Rücktritts kann Reiseservice Kaliningrad vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Reiseservice Kaliningrad bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer Ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
7.3 Bis vier Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

die gewissenhafte Reisevorbereitung;
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, sowie für die in den Hotelbwertungen gemachte Angaben;
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4 Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Reiseservice Kaliningrad für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt werd oder
2. soweit Reiseservice Kaliningrad für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen Reiseservice Kaliningrad gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Reiseservice Kaliningrad bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3 Reiseservice Kaliningrad haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung bzw. in der schriftlichen Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Reiseservice Kaliningrad ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Kommt dem Reiseservice Kaliningrad die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung; soweit danach eine Haftungsbegrenzung und/oder ein Haftungsausschluss gestattet ist, gelten diese als vereinbart.
11.6 Kommt dem Reiseservice Kaliningrad bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu Vermeiden oder gering zu halten.
12.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche gelten machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Reiseservice Kaliningrad steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, indem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
14.2 Reiseservice Kaliningrad haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Reiseservice Kaliningrad die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Diese Rechtswahlvereinbarung und Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für grenzüberschreitende Reisen. Die Anwendung des Rechtes der Vereinigten Staaten von Nordamerika und/oder des Rechtes einzelner Staaten der Vereinigten Staaten von Nordamerika -USA- wird in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalter maßgebend.

17. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.

18. Hyperlinks zu anderen Leistungsträgern
Diese Website beinhaltet Hyperlinks zu anderen Websites, die von anderen Betreibern stammen. Reiseservice Kaliningrad hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung der gelinkten Seiten und übernimmt somit auch keine Verantwortung für diese Websites.

19. Reiseschutz
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen eine Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-, Reisegepäck-, Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann nur bei der Buchung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung, abgeschlossen werden.
Nach den bestehenden Reiserichtlinien sind wir verpflichtet, Sie auf die Abschlussmöglichkeiten einer Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport und einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung hinzuweisen. Falls Sie keinen passenden Reiseschutz buchen, tragen Sie die Kosten eines Kraken-Rücktransportes sowie Storno- und zusätzliche Rückreisekosten selbst. Deshalb empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss eines Rundum-Sorglos-Packetes der Europäischen Reiseversicherung mit Notruf-Service rund um die Uhr.

20. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Reiseservice Kaliningrad ist durch die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften aller gebuchten Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Sollten bei Buchung der Reise die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht feststehen, ist Reiseservice Kaliningrad verpflichtet die Fluggesellschaften, welche die Flüge voraussichtlich durchführen werden, zu benennen.

Sobald dem Reiseservice Kaliningrad die Informationen über die ausführenden Fluggesellschaften vorliegen, wird er den Kunden informieren.

Ändert sich die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Reiseservice Kaliningrad unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um den Kunden so schnell wie möglich, über diese Änderung zu informieren.

Die „Black List“ (Schwarze Liste von Airlines) ist auf folgenden Internetseite abrufbar:
http://air-ban.europa.eu

21. Sitz von Reiseservice Kaliningrad
Irina Ort - Reiseservice
Allensteiner Str. 6
D-66877 Ramstein-Miesenbach

Telefon: 06371 - 614 996
Telefax: 06371 - 614 997
Email: irina@ort-24.de
Internet: www.reiseservice-kaliningrad.de

Steuernummer: 25/557/0080/7

Geschäftsführerin:
Irina Ort

Stand: Januar 2011